Die kirchliche Trauung - der Klassiker

 Die kirchliche Trauung - der Klassiker


Für viele ist eine Hochzeit nicht komplett ohne eine kirchliche Trauung, bei der die Braut am Arm ihres Vaters oder Großvaters in die Kirche einzieht und das Paar die bekannten Rituale vollzieht. 

Da das Thema - mit all seinen Symbolen und Bedeutungen - in den christlichen Religionen sehr umfangreich ist, gebe ich in diesem Post erstmal nur einen groben Überblick. 
Bitte besprecht euren speziellen Fall und Wünsche mit eurem/r zuständigen Pfarrer:in. 



"Wo Glaube ist, da ist auch Lachen"

Martin Luther

Gemeinsamkeiten

Sowohl eine katholische als auch evangelische Trauung ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz NICHT rechtsgültig. Beide haben nur kirchenrechtlich Auswirkungen. D.h. normalerweise muss ein Paar vor der kirchlichen Trauung standesamtlich getraut worden sein. 
Allerdings kann man in Deutschland seit 2009 auch rein kirchlich heiraten - anders als in Österreich oder der Schweiz. Dafür benötigt man die Genehmigung des zuständigen Bischofs und bei einer katholischen Trauung, muss wenigstens ein Partner der katholischen Kirche angehören. 
Eine kirchliche Trauung findet fast ausschließlich in den jeweiligen Gotteshäusern statt, selten z.B. unter freiem Himmel. 
Möchte man nicht in der Heimatgemeinde heiraten benötigt man die Erlaubnis des zuständigen Pfarrers - dies gilt bei allen kirchlichen Ritualen u.a. auch bei Taufen. 

Als Grundvoraussetzung für eine kirchliche Trauung sollte zumindest ein Partner Mitglied in der jeweiligen Kirche sein. 

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Foto: Oleg Baliuk


Katholische Trauung

In der römisch-katholischen Kirche ist die Ehe sein Sakrament, dass sich die Brautleute gegenseitig spenden. Kern der Trauung ist daher die Kundgebung des Ehekonsens durch das Paar vor dem Geistlichen und den Trauzeugen. Letztere bezeugen die Ehe und unterschreiben auf dem Ehevorbereitungsprotokoll zusammen mit dem Brautpaar und dem Pfarrer. 

Aus diesem Grund müssen Trauzeugen bei einer katholischen Trauung zwingend anwesend sein. Diese sollten mind. 14 Jahre alt sein, ihre Konfession spielt allerdings keine Rolle. 

Wichtig ist außerdem, dass vor der Trauung ein Ehevorbereitungsseminar belegt werden muss. In diesem wird u.a. über die Bedeutung der Ehe und Familie, sowie die Rolle der Kirche & des Glaubens gesprochen. Die entsprechenden Termine für eure Region findet ihr meistens auf der Homepage eures Bistums. 

Zur Anmeldung der Eheschließung sollte man u.a. folgende Unterlagen mitbringen: 
  • Taufbescheinigung (ggf. beider Partner) nicht älter als 6M - erhältlich in der Pfarrei, in der man getauft wurde
  • amtlicher Ledigennachweis - erhältlich beim zuständigen Standes- oder Einwohnermeldeamt; 
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • amtliche Lichtbildausweise
  • Namen, Daten der Trauzeugen
Bitte fragt vorher in eurer Pfarrei nach, welche Unterlagen von euch benötigt werden. Gerade, wenn ihr bereits verheiratet wart aber nicht kirchlich geheiratet habt und dies nun in 2. Ehe wollt. 

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Foto: Oleg Baliuk



"Der Glaube ist Liebe. Und wo Liebe ist, da hat Gott sein Heiligtum."

Johann Heinrich Pestalozzi


Evangelische Trauung

In der evangelischen Kirche besitzt eine Ehe keinen sakramentalen Charakter. Daher wird im Gottesdienst das bereits gegebene Versprechen (im Standesamt) vor Gott wiederholt und ist dadurch eine kirchliche Feier/Segnung einer bereits geschlossenen Ehe. 
Somit können auch Eheleute gesegnet werden, wenn einer oder beide bereits geschieden ist. 

Trauzeugen können auch hier benannt werden, sind aber kein Muss. Diese müssen auch nichts unterschreiben. Auch muss keine Ehevorbereitungsseminar absolviert werden. 

Zur Anmeldung der Eheschließung sollte man u.a. folgende Unterlagen mitbringen: 
  • Taufbescheinigung (ggf. beider Partner) nicht älter als 6M - erhältlich in der Pfarrei, in der man getauft wurde
  • Konfirmationsbescheinigung
  • Geburtsurkunden
  • Meldezettel
  • amtliche Lichtbildausweise
Auch hier: Bitte fragt vorher in eurer Pfarrei nach, welche Unterlagen von euch benötigt werden.

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Foto: Elena Photo


Was geht und was nicht?

Für beide Religionen gilt: Der/die Pfarrer:in hat das Hausrecht. 
D.h. er/sie kann bestimmen, wie die Kirche dekoriert werden darf, welche Musik gespielt werden darf etc. 
"Heidnische Rituale" wie Handfasting oder Besen springen etc. werden wohl eher nicht erlaubt. 
Allerdings gehen viele Pfarrer:innen auch mit der Zeit und lassen mit sich reden (gerade bei Musik) und man findet bestimmt einen Konsens. 

Außerdem gibt es für beide Religionen die Möglichkeit außerhalb seiner Heimatpfarrei zu heiraten und/oder den "eigenen" Pfarrer:in mitzubringen. 
Solltet ihr das in Betracht ziehen, bitte erkundigt euch in eurer Pfarrei, da dies den Rahmen hier sprengen würde. 

Natürlich kann man auch die Trauung und die Taufe des gemeinsamen Kindes verknüpfen. 





Ich wünsche euch eine wunderschöne Trauung!

Alles Liebe, 










P.S. Ich bin mir bewusst, dass in Deutschland auch noch andere Religionen vertreten sind und diese eigene Trauzeremonien/-rituale haben, die erklärenswert sind. Da diese Religionen aber im allgemeinen Sprachgebrauch selten bei dem Begriff "kirchlich" inkludiert sind, gehe ich auf diese im heutigen Post nicht ein. Vielleicht mache ich dazu mal einen Eigenen. 

Disclaimer: Alle Angaben erheben keine Anspruch auf (kirchen-)rechtliche Vollständigkeit oder Richtigkeit. Bitte besprecht eurer Wünsche/Vorhaben mit eurer Heimatpfarrei. 


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